Kosten
Kosten & Transparenz
❓ Nicht sicher, ob Ihre gewünschte Beratung übernommen wird?
Sprechen Sie mich gerne an – ich berate Sie ehrlich, transparent und individuell zu Ihrer Situation.
Ob Pflegekassenleistung oder Selbstzahler – ich kläre das unkompliziert und zuverlässig für Sie.
Klarheit von Anfang an:
Transparenz ist mir wichtig – deshalb informiere ich Sie offen über meine Honorare und Abrechnungswege.
Kostenfreie Leistungen über Ihre Pflegeversicherung
✅ Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Keine Kosten für Sie – die Pflegekasse übernimmt die Leistung, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Ich rechne direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen ab.
✅ Überleitungspflege & individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI
Direkt kostenfrei und ohne Antrag, wenn Sie bei einer der folgenden Pflegekassen versichert sind:
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- IKK classic
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Diese Leistungen sind über Rahmenverträge abgedeckt, die mein Berufsverband (DbfK) mit den Pflegekassen geschlossen hat.
Bei allen anderen Pflegekassen muss vorab ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Nach erfolgreicher Genehmigung kann ich die Leistung ebenfalls für Sie erbringen.
Honorarregelung für Selbstzahler*innen
Wenn Sie mich als Selbstzahler*in beauftragen, erfolgt die Vergütung auf Honorarbasis. Die Abrechnung richtet sich nach Art und Dauer der Beratung:
📝 Pflegesachverständige Leistungen, Pflegegutachten und Widerspruchsunterstützung
Für pflegesachverständige Tätigkeiten berechne ich:
- Erste Stunde: 80 € pauschal
- Ab der zweiten Stunde: Abrechnung im 15-Minuten-Takt
- Je 15 Minuten: 18 € (Dies entspricht einem Stundensatz von 72 € ab der zweiten Stunde)
Fahrtkostenpauschale: 20 € für An- und Abfahrt, sofern ein Hausbesuch oder Vor-Ort-Termin erforderlich ist.
Dies gilt zum Beispiel für:
- die Erstellung pflegefachlicher Einschätzungen
- die Erstellung von Pflegegutachten
- die Prüfung vorhandener Pflegegutachten
- die pflegefachliche Unterstützung bei Widerspruchsverfahren
- die Vorbereitung und Ausarbeitung pflegefachlicher Stellungnahmen
Beispiel:
Erstellung eines Pflegegutachtens mit einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden:
- Stunde: 80 €
2 weitere Stunden: 2 × 72 € = 144 €
Gesamt ohne Fahrtkosten: 224 €
zzgl. Fahrtkostenpauschale: 20 €
Gesamt mit Fahrtkostenpauschale: 244 €
Eine rechtliche Beratung oder rechtliche Vertretung erfolgt nicht.
Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
🏠 Persönliche Pflegeberatung (Hausbesuch)
- Erste Stunde: 70 € pauschal
- Ab der zweiten Stunde: Abrechnung im 15-Minuten-Takt (je 15 Minuten = 17,50 €)
- Fahrtkostenpauschale: 20 € für An- und Abfahrt
Beispiel:
Pflegeberatung 1 Stunde und 15 Minuten → 70 € + 17,50 € = 87,50 €
Fahrtkostenpauschale 20 €
→ Gesamt: 107,50 €
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
📞 Telefonische oder Videoberatung – in ganz NRW möglich
- Erste Stunde: 60 € pauschal
(inkl. Vor- & Nachbereitung, auf Wunsch mit kurzer Zusammenfassung per E-Mail) - Ab der zweiten Stunde: Abrechnung im 15-Minuten-Takt (je 15 Minuten = 15 €)
Beispiel:
Beratung (telefonisch oder per Video) 1 Stunde und 15 Minuten → 60 € + 15 € = 75 €
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
📄 Pflegefachliche Bescheinigungen und Stellungnahmen
Pflegefachliche Bescheinigungen oder kurze Stellungnahmen biete ich nur im Rahmen eines bestehenden Beratungsverhältnisses an.
Für kurze pflegefachliche Bescheinigungen oder Stellungnahmen berechne ich pauschal:
- 20 € pro Bescheinigung
Dies kann zum Beispiel eine pflegefachliche Einschätzung oder Notwendigkeitsbescheinigung für ihre Pflegekasse sein.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Abrechnung über die AS AG
Die AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG (Am Wall 96–98, 28195 Bremen) übernimmt für mich die Abrechnung mit den Pflegekassen. Die AS AG ist spezialisiert auf Abrechnungen im Gesundheitswesen und arbeitet für Pflegedienste, Tagespflegen, Sanitätshäuser u. v. m.
Sie unterliegt selbstverständlich den gesetzlichen Regelungen zu Schweigepflicht und Datenschutz.
Ihr Vorteil: Ich kann mich ganz auf Ihre Beratung konzentrieren – und der Papierkram läuft im Hintergrund.
